Häufig gestellte Fragen zu Fahrkarten und zum RMV-TicketShop

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zu Preisstufen und Fahrkarten wie dem Schülerticket Hessen und dem Seniorenticket Hessen. Ist Ihre gesuchte Antwort nicht dabei? Dann einfach die Suchleiste nutzen und Begriff eingeben.

  • Das Schülerticket Hessen können nutzen:

    • Schülerinnen und Schüler (von der Grundschule bis zum Abitur)
    • Auszubildende
    • Freiwilligendienstleistende (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
    • Beamtenanwärterinnen und -anwärter im einfachen oder mittleren Dienst

    Voraussetzung: Wohnort, Schule, Ausbildungsplatz oder der Träger des Dienstes müssen in Hessen liegen.

    Hinweise:

    • Auch nicht schulpflichtige Kinder dürfen das Ticket nutzen.
    • Studierende sind nicht berechtigt, da es dafür das RMV-Semesterticket gibt.
    • Eine vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Tarifbestimmungen und auf dem Bestellschein.
  • Das Schülerticket Hessen kostet:

    • 379 Euro bei Einmalzahlung für ein Jahr
    • Oder 12 Monatsraten zu je 32,20 Euro

    Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, deren Fahrtkosten vollständig übernommen werden, erhalten das Ticket kostenlos.

    Hinweis: Für Wiesbaden gibt es eine Sonderregelung: Schülerticket Hessen WI15.

  • Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG). 

    Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schulwegkostenerstattung (mehr als 2 km zur Grundschule oder 3 km zur weiterführenden Schule bzw. gefährlicher Schulweg). Infos zu einer möglichen Erstattung gibt das zuständige Schulamt.
    Weitere Infos finden Sie unter  Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Sie können das Ticket online im RMV-TicketShop oder in einer RMV-Vertriebsstelle kaufen. Bestellscheine gibt es auch auf der RMV-Website. Der Bestellschein bzw. der Berechtigungsnachweis kann auch auf rmv.de unter Bestellscheine heruntergeladen werden.

  • Du erhältst eine Ersatzkarte. Dafür wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

  • Das Schülerticket Hessen gilt 12 Monate ab dem 1. eines beliebigen Kalendermonats. Im Abo verlängert es sich bis zum 18. Geburtstag automatisch.

  • Nein.

  • Das Seniorenticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle ab 65 Jahren. Das Ticket gilt in allen Nahverkehrsmitteln in ganz Hessen und in Mainz. Es gibt zwei Varianten:

    • Seniorenticket Hessen:
      • Preis: 379 €
      • Gültig an Werktagen ab 9:00 Uhr
      • Am Wochenende, an Feiertagen und zum Hessentag ganztägig gültig
      • Nur in der 2. Klasse
    • Seniorenticket Hessen Komfort:
      • Preis: 649 €
      • Gültig an allen Tagen, rund um die Uhr
      • Fahrt in der 1. Klasse möglich
      • Mitnahme: 1 Erwachsener und beliebig viele Kinder täglich ab 19:00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen.
  • Das Ticket gilt in allen Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, RegioTrams und Regionalzügen in Hessen und Mainz. Auch Nacht- und Expressbuslinien können genutzt werden.
    Einige Knotenpunkte außerhalb von Hessen sind ebenfalls erreichbar. Details finden Sie in der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).

  • Alle Personen ab 65 Jahren. Das Alter wird bei der Bestellung geprüft.

  • Das Seniorenticket Hessen gilt in ganz Hessen und in Mainz.
    Auch einige Bahnhöfe in angrenzenden Bundesländern können mit dem Ticket erreicht werden – zum Beispiel Weinheim oder Warburg. Eine Übersicht der Knotenbahnhöfe finden Sie auf der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).
    Wenn Sie weiter fahren möchten, also außerhalb des Gültigkeitsbereichs, brauchen Sie eine zusätzliche Fahrkarte.

  • Sie können das Seniorenticket Hessen so kaufen:

  • Nein, das Seniorenticket Hessen kann nicht als Monatskarte gekauft werden, es kann jedoch im Abo wahlweise mit monatlicher Zahlung. Alternativ können Sie die 65-plus-Monatskarten im RMV nutzen.

  • Die Kündigung erfolgt zum 01. des Monats und ist spätestens am letzten Tag des Vormonats einzureichen.

    Beispiel: Für ein Vertragsende ab 01. Juli muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen.

    Richten Sie Ihre Kündigung direkt an Ihren Vertragspartner, diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service > Kontakt > Ansprechpartner vor Ort. Haben Sie das Ticket im Abo und über den RMV-TicketShop erworben, können Sie die Kündigung online über das Kündigungsformular einreichen.

    Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der 12 Monte zu einer Nachberechnung führt: Für jeden genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Im Abo entfällt die Nachberechnung ab dem zweiten Jahr. Bei Einmalzahlung wird ein eventuell zu viel bezahlter Betrag erstattet.

  • Ab Preisstufe 6 rechnet sich eine RMV-Wochenkarte für Erwachsene schon ab 3 Hin- und Rückfahrten. Außerdem kann abends und das ganze Wochenende über eine Begleitperson kostenlos mitfahren. Es stehen zur Auswahl:

  • Der erste Gültigkeitstag ist frei wählbar, sie endet mit Betriebsschluss (5.00 Uhr) des letzten Geltungstages.

  • Mit einer RMV-Monatskarte sind Sie ab der vierten Woche günstiger unterwegs als mit einzelnen Wochenkarten. Ihr Monat muss noch nicht einmal am 1. anfangen. Es stehen zur Auswahl:

  • Monatskarten werden mit Gültigkeit von jedem beliebigen Kalendertag an ausgestellt und gelten bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich) bis Betriebsschluss. In diesem Zeitraum berechtigen sie im gewählten Gültigkeitsbereich zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln.

  • Als Jahreskarten-Abo gilt die Karte ab dem ersten Tag eines gewählten Kalendermonats für zunächst ein Jahr und ist für alle Preisstufen erhältlich. Sie können endlos mit dem Abo mobil sein oder jederzeit zum Monatsende aussteigen. Nach Ablauf der ersten 12 Monate verlängert sich Ihr Abo automatisch, es sei denn, Sie kündigen es vorher. Die übertragbare Jahreskarte ist auch ohne Abonnement erhältlich und muss im Voraus gezahlt werden. Für Fahrgäste ab 65 Jahren steht das Seniorenticket Hessen zur Auswahl, das es mit oder ohne Abo gibt.

    Jahreskarten

  • Die RMV-Jahreskarte ist die Sparfahrkarte für Menschen, die regelmäßig mit Bussen und Bahnen unterwegs sind. Sie gilt an 365 Tagen rund um die Uhr. Mit der Jahreskarte sparen Sie den Preis von 2 Monatskarten. Außerdem profitieren Sie von der Mitnahmeregelung, bei der täglich ab 19.00 Uhr und am Wochenende ohne zeitliche Einschränkung ein Erwachsener und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren auf Ihrer Karte mitfahren dürfen.

  • Die Mobilitätsgarantie kann in Anspruch genommen werden:

    • bei Verspätungen im Regionalverkehr (RegionalBahn, StadtExpress, RegionalExpress, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten
    • oder wenn Sie aufgrund einer Verspätung (als Verspätung gelten Fahrplanabweichungen von mehr als 5 Minuten) im Regionalverkehr Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen und sich dadurch die gesamte Reisezeit um 20 Minuten verlängert.

    Zusätzlich darf keine andere Möglichkeit bestehen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln das Reiseziel pünktlich zu erreichen.

    In den genannten Fällen können Sie zur Weiterfahrt die Züge des Fernverkehrs oder ein Taxi nutzen. Bitte beachten Sie: Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätung durch höhere Gewalt wie Unwetter, Bombendrohung, Streik oder Suizid.

    Details zu Antrag und Erstattung

  • Nein, die günstigeren Fahrkarten nach Frankfurt gelten nur für Fahrten zu den "Stadtteil-Tarifgebieten" (5001-5010, 5012 und 5059), die nahe am Startort bzw. Starttarifgebiet liegen. Wenn Ihre Zeitkarte (Wochen-, Monats-, Jahreskarte) im gesamten Stadtgebiet inklusive Flughafen gültig sein soll, teilen Sie dies bitte dem Verkaufspersonal mit bzw. geben Sie am Automaten die Ziel-Nr. "5000" ein. Wegen der größeren räumlichen Gültigkeit erhöht sich dann allerdings der Fahrkartenpreis.

  • Die Preisstufen gelten für Fahrten zwischen folgenden Städten bzw. Gemeinden im Umland und Frankfurt, meist noch differenziert nach einzelnen Ortsteilen:

    • im Hochtaunuskreis: Bad Homburg, Oberursel, Schmitten, Steinbach
    • im Landkreis Groß-Gerau: Kelsterbach
    • im Main-Kinzig-Kreis: Hanau, Maintal
    • im Main-Taunus-Kreis: Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
    • in Stadt/Kreis Offenbach: Mühlheim, Neu-Isenburg, Offenbach; bei Relation über Hanau zudem: Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen
    • im Wetterauskreis: Bad Vilbel

    Welche Ortsteile genau betroffen sind, können Sie der verlinkten Tabelle sowie der schematischen Übersicht entnehmen.

    Welche Haltestelle zu welchem Stadtteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Frankfurt.

  • Um Geld zu sparen, muss detailliert die Haltestelle bzw. der Ortsteil/Stadtteil bzw. die Tarifgebietsnummer des Ortsteils/Stadtteils angegeben werden. Die korrekte Zielauswahl in Frankfurt ist auch wichtig, damit Sie nicht versehentlich zum Schwarzfahrer werden. Denn wenn Sie ein nahe liegendes Ziel in Frankfurt eingeben, aber darüber hinaus in Frankfurt fahren, ist Ihre Fahrkarte nicht mehr gültig.

    Bei der Fahrt nach Wiesbaden ist es nur wichtig, Delkenheim (6505) und den Rest des Stadtgebiets (6501) zu unterscheiden.

  • Nein, die Fahrten zum Flughafen sind nicht von diesen Vergünstigungen betroffen. Ausnahme ist die Fahrt zwischen Schwanheim und Flughafen – jetzt Stadtpreisstufe 3 Frankfurt.

  • Möchten Sie aus einer der betroffenen Umlandgemeinden nach Frankfurt fahren, geben Sie am Automaten über die Zielnummernwahl die Tarifgebietsnummer 5000 an. Möchten Sie aus einem Frankfurter Stadtrandgebiet in eine angrenzende betroffene Umlandgemeinde fahren, erhalten Sie am Automaten automatisch eine Fahrkarte zur günstigsten Preisstufe.

  • Ja, auch Städte und Gemeinden wie Hanau oder Schmitten profitieren bei Fahrten zu bestimmten Frankfurter Tarifgebieten. Hier erfolgen z. B. die vergünstigten Fahrten zur Preisstufe 40 statt wie früher zur Preisstufe 5 (Preisersparnis von 20%). Bitte beachten Sie: Mit den günstigeren Preisstufen 30 und 40 können immer nur Teilbereiche von Frankfurt befahren werden und nicht das gesamte Frankfurter Stadtgebiet!

  • Zwischen Wiesbaden und den folgenden Kommunen / Ortsteilen gilt künftig die Preisstufe 30:

    • Eltville
    • Kiedrich
    • Niedernhausen
    • Schlangenbad
    • Taunusstein

    Welche Haltestelle zu welchem Ortsteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Wiesbaden.

Hier finden Sie ausführliche Information zum Thema Preisstufen.

  • Eine Tagekarte ist bereits ab der 2. Fahrt preiswerter als zwei Einzelfahrkarten.

  • Die Fahrt mit einer Einzelfahrkarte berechtigt zur Durchführung einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung Fahrtziel und unter Wahrung des jeweils nächstfolgenden Anschlusses. Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen. Ein Erwerb im Vorverkauf ist nicht möglich. Nach Fahrtantritt ist die Fahrkarte nicht mehr übertragbar.

  • Mit dem Hessenticket können bis zu fünf Personen am Gültigkeitstag in ganz Hessen unterwegs sein.

  • Geben Sie bei einer Fahrkartenkontrolle Ihre Personalien an und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung für das "Erhöhte Beförderungsentgelt". Gehen Sie mit diesem Beleg und Ihrer persönlichen Zeitfahrkarte innerhalb der auf dem Beleg genannten Frist zu einer Servicestelle des Verkehrsunternehmens, mit dem Sie gefahren sind. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Ansprechpartner vor Ort > Auswahl Landkreis/Stadt > Auswahl Ansprechpartner: Verkehrsunternehmen. Dort können Sie gegen eine relativ geringe Bearbeitungsgebühr die Zahlungsaufforderung stornieren lassen. Bitte beachten: Für übertragbare RMV-Zeitkarten gilt diese Regelung nicht.

  • Einen Überblick über die RMV-Tarifgebiete bietet der Tarifgesamtplan.

  • Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern (Tretrollern) ist im RMV-Gebiet kostenlos. Sie kann jedoch von den Verkehrsunternehmen zeitlich begrenzt werden. Rollstühle und Kinderwagen haben stets Vorrang bei der Beförderung. Im Zweifelsfall – insbesondere bei Kapazitätsengpässen – entscheidet das Fahrpersonal, ob Sie Ihr Fahrrad mitnehmen dürfen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrten außerhalb des RMV-Gebiet andere Mitnahmeregelungen gelten können. Bitte Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt bei dem zuständigen Verbund.

    Weitere Informationen zur Mitnahme im RMV-Gebiet finden Sie unter Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.

  • Ja. Eine Rückgabe der noch gültigen Jahreskarte ist zum Monatsende ist möglich. Wochen- und Monatskarten können ebenfalls vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit zurückgegeben werden.

    Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.

  • Die RMV-Gruppentageskarte berechtigt maximal fünf Personen zu beliebig vielen Fahrten in allen RMV-Verkehrsmitteln im gewählten Gültigkeitsbereich. Sie gilt an einem Kalendertag bis zum Betriebsschluss beziehungsweise bis zur letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Fahrt. Vor Fahrtantritt sind die Namen aller gemeinsam Reisenden auf der Karte einzutragen.

  • Kinder fahren im RMV bis zum 6. Geburtstag in Begleitung einer Person mit gültiger Fahrkarte grundsätzlich kostenlos. Für die Beförderung von Kindergruppen, wie beispielsweise bei Ausflügen von Kindergartengruppen, können jedoch von den Lokalen Nahverkehrsorganisationen abweichende Tarifregelungen getroffen werden. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt es spezielle Kinderfahrkarten. Ab dem 15. Geburtstag muss der Erwachsenentarif bezahlt werden. Für ältere Schüler und Auszubildende gibt es ermäßigte Zeitkarten zum Ausbildungstarif.

  • Bei Tages- und Gruppentageskarten zum sofortigen Fahrtantritt kann der Fahrpreis nicht erstattet werden.

    Bei Tages- und Gruppentageskarten, die im Vorverkauf datiert erworben wurden, erfolgt eine Erstattung (abzüglich eines Bearbeitungsentgelts von 5 Euro). Voraussetzung: Die Fahrkarte muss dem ausstellenden Verkehrsunternehmen (siehe Aufdruck auf Fahrkarte) vor dem eingetragenen Gültigkeitstag zurückgegeben werden.

    Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.

  • Kaufen Sie einfach eine Anschlussfahrkarte

  • Im RMV-TicketShop. Sie müssen sich einmalig unter meinRMV registrieren. Der Online-Kauf ist nur ab 18 Jahren möglich.

  • Als Besitzer einer Zeitkarte der Preisstufen 1 bis 6 sowie 13 können Sie mit einer Anschlussfahrkarte über den Geltungsbereich Ihrer Zeitkarte hinausfahren. Bei der Anschlussfahrkarte handelt es sich um eine rabattierte Einzelfahrkarte für die gesamte Fahrt vom Start- bis zum Zielort.

  • Sie gilt am Geltungstag bis zum Betriebsschluss (circa 5.00 Uhr des Folgetages) beziehungsweise bis zur letzten als Nachtlinie gekennzeichneten Fahrt.

  • Weil die Fahrkarten im RMV-Gebiet nicht durch Personal entwertet werden und keine Möglichkeit zur nachträglichen Entwertung durch den Fahrgast besteht. Deshalb: RMV-Einzelfahrkarten nur unmittelbar vor Fahrtantritt lösen. Sie werden durch den Aufdruck des Datums und der aktuellen Uhrzeit entwertet und berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt zu einer Einzelfahrt ohne Unterbrechung mit beliebigem Umsteigen auf das Fahrtziel hin.

  • Dann wird das Erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro fällig. Sie sind Sie verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum das erhöhte Beförderungsentgelt zu bezahlen.

  • Nein, in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen gilt diese nicht. Infos zu den Nutzungsmöglichkeiten Ihrer BahnCard: DB-Kooperationsfahrkarten.

  • Nein, die Rückgabe gegen Erstattung des Fahrpreises ist hierfür grundsätzlich ausgeschlossen.

    Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.

  • Nutzen Sie einen anderen Automaten. Sollte dies nicht möglich sein, notieren Sie bitte Automatennummer, Abfahrtsort, Datum und Uhrzeit und informieren Sie unmittelbar nach Einstieg den Fahrer oder Zugbegleiter - ansonsten droht Ihnen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro.

    Bitte melden Sie den defekten Automaten. Die Ansprechpartner für Automatenstörungen sowie für die Erstattung ungerechtfertigt einbehaltener Beträge finden Sie unter Ansprechpartner vor Ort.

    • Bei Störungen an RMV-Automaten wenden Sie sich bitte an [email protected].
    • Bei Störungen an DB-Automaten nutzen Sie die DB-Störungshotline: (0800) 2 88 66 44. Ungerechtfertigt einbehaltene Beträge bis 10 Euro können an den Verkaufsschaltern der Deutschen Bahn ausgezahlt werden. Bei Beträgen über 10 Euro wenden Sie sich an die Servicenummer oder füllen Sie ein entsprechendes Antragsformular am DB-Schalter aus.
  • Nur mit der sogenannten "City-Option" (muss auf der Fahrkarte vermerkt sein) ist eine begrenzte Weiterfahrt mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen im RMV-Gebiet möglich. Umfassende Informationen zur "City-Option" ("City-Ticket" und "Mobility BahnCard 100"): DB-Kooperationsfahrkarten.

  • Ja. Der Vertrag kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, zum Beispiel: Schulwechsel, Umzug, Härtefall beziehungsweise Reiseunfähigkeit, gekündigt werden.

    Infos und Regeln zur Rückgabe von RMV-Fahrkarten finden Sie hier.

  • Das kommt darauf an, wie Sie Ihr Ticket gekauft haben:
    ➤ Chipkarte über den RMV-TicketShop: Loggen Sie sich bei meinRMV ein.
    → Ticket-Services → TicketShop-Services → Getätigte Bestellungen
    Dort können Sie Ihre Belege herunterladen.

    ➤ Chipkarte per Bestellschein oder in einer RMV-Vertriebsstelle: Chipkarte bei meinRMV registrieren.
    → Ticket-Services → Meine Chipkarten verwalten
    Ticket auswählen und Beleg herunterladen.
    Bei Abo: Zeitraum eingeben, um Sammelbeleg zu erstellen.

    Wichtig: Belege, die älter als 13 Monate sind, oder für ungültige Tickets, erhalten Sie nur über Ihren Vertragspartner.

    ➤ RMV-HandyTickets (in der App RMVgo) gekauft mit Login bei meinRMV: Ab dem Folgetag im meinRMV-Konto unter
    → Ticket-Services → RMV-HandyTicket → Rechnungen
    Belege für mehrere Tickets: unter "Gekaufte Tickets" auswählen und Sammelbeleg erzeugen.
    Hinweis: Jeder Beleg kann nur einmal erstellt werden.

    Ohne Login sind nur Einzelbelege möglich: RMVgo → Tickets → Ticket wählen → Drei-Punkte-Menü oben rechts → Beleg herunterladen.

  • Folgende Zuschläge und Aufpreise können Sie im RMV-Gebiet ergänzend zur RMV-Zeitkarte kaufen:

    Wichtig: Für alle Zuschläge (außer On-Demand) brauchen Sie ein gültiges RMV-Ticket. Für On-Demand-Shuttles ist kein RMV-Ticket nötig – mit RMV-Ticket sparen Sie aber den Grundpreis.

  • Ja, die Zuschlagfahrkarten für die 1. Klasse können Sie in RMVgo kaufen.
    So geht’s:

    • Tippen Sie im Menü auf „Tickets / Alle Tickets“.
    • Scrollen Sie nach unten zur Rubrik „1. Klasse“.
    • Wählen Sie den gewünschten Zuschlag aus.
    • Geben Sie Start und Ziel ein und schließen Sie den Kauf ab.

  • Sie könnten Ihr Zahlungsmittel in Ihrem meinRMV-Account ändern:

    • Gehen Sie auf rmv.de und loggen Sie sich bei meinRMV ein: Gehen Sie zu Ihrem meinRMV-Account auf "RMV-HandyTicket" > "Einstellungen" > "Bankverbindung ändern"
    • Um über die App RMVgo zu Ihrem meinRMV-Account zu kommen: Öffnen Sie in der App "Mein Account" > "Meine Zahlungsmittel" > "rmv.de öffnen“
  • Rechnungen finden Sie nach dem Login auf www.rmv.de unter: meinRMV > RMV-HandyTicket > HandyTicket-Käufe > Rechnungen.
    Bei neuen Rechnungen erhalten Sie eine Info-Mail. In RMVgo können Sie unter "Meine Tickets" nur einzelne Belege anzeigen lassen.

     

  • Um per SEPA-Lastschrift zu bezahlen, brauchen Sie ein meinRMV-Account. Dort können Sie Ihr Bankkonto für das SEPA-Verfahren hinterlegen.

  • In vielen Bussen wird die Fahrkarte beim Einstieg mit einem digitalen Lesegerät geprüft. Auf dem Display erscheint ein "OK", ein grünes Licht oder ein grüner Haken, wenn die Fahrkarte gültig ist. Außerdem ertönt ein akustisches Signal.

    In Bahnen kontrolliert das Prüfpersonal mit digitalen Lesegeräten. Auch in Bussen sind Kontrolleure im Einsatz, vor allem dort, wo keine Kontrollgeräte eingebaut sind.

  • Die Chipkarte können Sie immer wieder für den Kauf von Fahrkarten nutzen - behalten Sie die Chipkarte also, auch wenn Sie im Moment keine Fahrkarte benötigen. Nach 5 Jahren muss die Chipkarte gegen eine neue getauscht werden.

  • Neue Fahrkarten erhalten Sie in jeder Vertriebsstelle mit dem blauen eTicket-Logo, online im RMV-TicketShop oder an den Fahrkartenautomaten des RMV oder der VGF. Wichtig: Bringen Sie immer Ihre Chipkarte mit, um die Fahrkarte darauf zu speichern.

  • 1. Fahrkartendaten
    Gespeichert wird die Art der Fahrkarte, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange die Fahrkarte noch gültig ist. Bis zu acht Fahrkarten (aktuelle und abgelaufene) können auf dem Chip gespeichert werden, danach werden die abgelaufenen Einträge überschrieben.

    2. Persönliche Daten
    Personenbezogene Daten werden nur für die reibungslose Durchführung des eTicket-Verfahrens genutzt.
    Bei persönlichen Fahrkarten (wie persönliche Jahreskarte oder Schülerticket Hessen) werden der Name des Inhabers in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht gespeichert. Das heißt, dass nur der erste Buchstabe des Vor- und Nachnamens in Klartext gespeichert werden.
    Bei übertragbaren Fahrkarten werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

    3. Transaktionsdaten
    Auch zur Kundeninformation werden die letzten zehn Transaktionen (Kontrollvorgänge und Ticketkäufe) auf der Chipkarte gespeichert.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine personenbezogenen Bewegungsprofile erstellt!

  • Wenn Ihre Chipkarte verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, bekommen Sie eine neue Karte.

    • Bei Verlust oder Lesefehler: Eine neue Chipkarte kostet 10 Euro.
    • Bei defekter oder abgelaufener Karte: Der Ersatz ist kostenlos.

    So bekommen Sie eine Ersatzkarte:

    • Chipkarte bei „meinRMV“ registriert: Sie können die Karte online sperren. Die neue Karte wird Ihnen per Post zugeschickt. Oder Sie holen die Karte direkt in einer RMV-Vertriebsstelle ab. Sie erhalten neue Zugangsdaten für „meinRMV“.
    • Chipkarte nicht registriert: Gehen Sie mit dem Beleg aus der Erstausgabe in eine Vertriebsstelle. Ihre Karte wird gesperrt. Alle gespeicherten Fahrkarten werden ersetzt – auch übertragbare Tickets.
    • Chipkarte älter als 5 Jahre: Nach 5 Jahren muss die Karte ausgetauscht werden.

    Besonderer Hinweis: Wenn Sie Ihre Karte bei der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) gekauft haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner.

    Etwas anderes verloren? Rufen Sie an: 069 / 24 24 80 24 (24h-Service) oder schauen Sie hier: Fundsachen

  • Entweder direkt vor Ort oder schriftlich per Post beim Vertragspartner. Die Fahrkarte wird zum gewünschten Vertragsende beziehungsweise ab Eingang der Kündigung (Poststempel = letzter Nutzungstag) gesperrt. Die Chipkarte müssen Sie nicht zurückgeben - Sie können später neue Fahrkarten darauf speichern.

    Wenn Sie Ihre Fahrkarte online im TicketShop auf rmv.de bestellt haben, können Sie die Kündigung auch ganz bequem online über Ihr meinRMV-Benutzerkonto durchführen: Login in meinRMV > TicketShop-Services > Getätigte Bestellungen im TicketShop > Klick auf Lupensymbol zur Fahrkarte, die gekündigt werden soll > Klick auf "Kündigungsprozess starten".

    Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.

    Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Ziffer 3.2.3 und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte.

  • Wenn Sie selbst nachsehen möchten, was auf Ihrer Chipkarte gespeichert ist, können Sie dies an verschiedenen Stellen tun. Bitte beachten Sie: Über die App RMVgo können Sie die Chipkarte per NFC-Technologie nicht auslesen.

    • RMV-Fahrkartenautomat: Alle RMV-Fahrkartenautomaten haben eine eTicket-Schreib- und Leseeinheit, über die die Chipkarte gelesen werden kann. Halten Sie dazu die Chipkarte auf die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Nach einem kurzen Moment werden Ihnen die Daten auf dem Bildschirm angezeigt.
    • in der Vertriebsstelle: Die Daten können Sie bei allen Vertriebsstellen eTicket auslesen lassen. Bitte beachten Sie: VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) bieten jeweils eigene Services an - auslesen lassen können Sie Ihre elektronische Fahrkarte aber auch bei diesen Vertriebsstellen.
    • Online im meinRMV-Benutzerkonto: Mit Erhalt Ihrer Chipkarte bekommen Sie einen Beleg ausgehändigt, der die Registrierungsdaten für Ihre Chipkarte im meinRMV-Kundenportal enthält. In der Rubrik "Chipkarte registrieren" geben Sie die Chipkartenummer sowie das zur Chipkarte gehörende Passwort ein. Danach können Sie in der Rubrik "Meine Chipkarten verwalten" alle Informationen rund um Ihre Chipkarte und Ihre darauf gespeicherten Fahrkarten (Zeitkarten und Abonnements) einsehen
  • „eTicket“ und „eTicket Hessen“ meinen dasselbe: eine elektronische Fahrkarte, die auf einer Chipkarte gespeichert ist. Die Chipkarte selbst zeigt nicht, welches Ticket gespeichert ist.

    So prüfen Sie den Inhalt Ihrer Chipkarte:

    Diese hessenweiten Tickets gibt’s auch auf Chipkarte:

    Auf rmv.de finden Sie alle Fahrkarten im Überblick

  • Sie können Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und den Einzelzuschlag mit 20 Prozent Rabatt kaufen. Alle anderen Fahrkarten enthalten bereits einen Rabatt. Sie sind deshalb vom RMV-PrepaidRabatt ausgeschlossen.

    • Melden Sie sich in RMVgo mit Ihrem meinRMV-Account an.
    • Gehen Sie im Menü auf „Mein Account" > "RMV-PrepaidRabatt“. Dort können Sie Guthaben aufladen und Ihren aktuellen Stand einsehen.
    • Nach jeder Aufladung erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.
    • Die Bezahlung erfolgt über die in Ihrem meinRMV-Account hinterlegten Zahlungsmittel.
    • Sie können pro Vorgang 40 Euro aufladen.
    • Maximal sind 200 Euro Guthaben möglich (das entspricht 5 Aufladungen zu je 40 Euro).
    • Wenn Sie z. B. 80 Euro aufladen möchten, müssen Sie zwei einzelne Zahlvorgänge durchführen.
  • Wählen Sie Ihr Ticket in RMVgo über die Verbindungssuche aus. Wenn Sie eine Kurzstreckenfahrkarte, Einzelfahrkarte oder einen Einzelzuschlag kaufen möchten, wählen Sie bie der Bezahlmethode den RMV-PrepaidRabatt aus. Ihnen werden dann der rabattierte Preis und Ihr Guthabenstand angezeigt. Mit dem Klick auf „Ticket kaufen“ wird der Ticketpreis von Ihrem RMV-PrepaidRabatt-Guthaben abgebucht und Sie erhalten die gewünschte Fahrkarte. 

  • Ja, Sie können sich im Menü von RMVgo das RMV-PrepaidRabatt-Guthaben erstatten lassen. Hierzu gehen Sie in RMVgo auf "Mein Account" > "RMV-PrepaidRabatt" > "Jetzt erstatten". Das Restguthaben wird auf das Zahlungsmittel zurückgezahlt, welches bei meinRMV hinterlegt ist.

  • Der RMV-PrepaidRabatt ist ein Angebot fürs RMV-HandyTicket. Wenn Sie Fahrkarten über RMVgo aus einem zuvor eingezahlten Guthaben von 40 Euro bezahlen, bekommen Sie dafür einen Rabatt von 20 Prozent. Der RMV-PrepaidRabatt kann nicht mit einem Coupon-Code, der BahnCard-Ermäßigung oder anderen Rabattaktionen kombiniert werden.

  • Die über den RMV-PrepaidRabatt erworbenen Fahrkarten werden nicht in der monatlichen RMV-HandyTicket-Rechnung aufgeführt, weil sie mit Ihrem PrepaidRabatt-Guthaben verrechnet werden. Haben Sie Fahrkarten mit dem RMV-PrepaidRabatt bezahlt, können dafür Einzelbelege erstellt werden.

  • Nein. Wenn Sie den RMV-PrepaidRabatt in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht nutzen (kein Guthaben aufladen, kein Kauf mit vorhandenem Guthaben), wird Ihr Guthaben zunächst deaktiviert. Sie erhalten 14 Tage vor Ablauf der Frist automatisch eine E-Mail als Erinnerung.

    Wenn Ihr Restguthaben deaktiviert wurde, wenden Sie sich bitte an die RMV-Kundenkommunikation über unser RMV-Serviceportal. Sie kann die Auszahlung Ihres Restguthabens umgehend in die Wege leiten. Ihr Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist des § 195 BGB.

  • Nein, Sie können den RMV-PrepaidRabatt nicht mit einem Coupon-Code kombinieren.

  • Rufen Sie im eingeloggten Zustand in RMVgo den Bereich "Mein Account / RMV-PrepaidRabatt" auf. Sie können den RMV-PrepaidRabatt als Bezahlmethode für den Erwerb von Kurzstreckenfahrkarten, Einzelfahrkarten und Einzelzuschlag nutzen.

  • Haben Sie weniger Restguthaben als die gewählte Fahrkarte kostet, können Sie diese nicht mit dem PrepaidRabatt-Guthaben bezahlen. Sie müssen dann vorher neues Guthaben aufladen (mindestens 40 Euro). Möchten Sie das nicht, können Sie sich das Restguthaben jederzeit erstatten lassen.

Sie haben Ihre Frage nicht gefunden?